Anpassung der Tarifzonenzuordnung
Presseinformation
Anpassung der Tarifzonenzuordnung
Annaberg-Buchholz, 28. März 2025
Mit der Tarifänderung zum 1. April 2025 wird der Ortsteil Geyersdorf der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz dem Kleinen Stadtverkehr Annaberg-Buchholz zugeordnet.
Diese Neustrukturierung der Tarifzonenzuordnung stellt sicher, dass der Kleine Stadtverkehr künftig das gesamte Stadtgebiet der Großen Kreisstadt umfasst. Dies schließt alle Ortsteile der Stadt ein, sodass eine einheitliche und übersichtliche Regelung für den öffentlichen Nahverkehr geschaffen wird.
Durch diese Maßnahme wird der Nahverkehr nicht nur übersichtlicher, sondern auch für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucher der Stadt einfacher nutzbar. Die Anpassung trägt dazu bei, die Mobilität im gesamten Stadtgebiet zu verbessern und gleichzeitig die Verbindung zwischen den einzelnen Ortsteilen zu stärken. Ziel dieser Umstrukturierung ist es, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu steigern und eine bessere Integration aller Ortsteile in das Verkehrsnetz der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
