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Alle Angaben ohne Gewähr.

Ticketübersicht

Tarife und Fahrscheine

aktuell gültige Fahrpreise

Am 1. Januar 2002 wurde im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) ein einheitlicher Tarif eingeführt.

Das Verbundgebiet ist in nummerierte Tarifzonen eingeteilt. Zusätzlich gibt es die Teilzonen »Kleine Stadtverkehre«.
Ihren Fahrpreis ermitteln Sie ganz einfach durch Auszählen der befahrenen Tarifzonen zwischen dem Start- und dem Zielort und die Wahl des gewünschten Fahrausweises.
Mit den VMS-Fahrausweisen können Sie im Verbundgebiet alle Straßenbahnen, Busse und Züge des Nahverkehrs nutzen.
Dabei haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des gewählten Fahrausweises beliebig umzusteigen oder Ihre Fahrt zu unterbrechen.
Dem VMS-Tarifkonzept liegt ein Flächenzonentarif zu Grunde. Das heißt, die Fahrpreise werden anhand der be- bzw. durchfahrenen Tarifzonen ermittelt.

Preisstufen und Fahrpreisermittlung

Der Verbundtarif ist ein einheitlicher Tarif mit mehreren Preisstufen. Jede Preisstufe besitzt eine örtliche und zeitliche Gültigkeit.
Für Einzelfahrausweise und Mehrfahrtenkarten gilt:

Preisstufe räumliche Gültigkeit zeitliche Gültigkeit
1 1 Tarifzone max. 1 Stunde
2 2 Tarifzonen max. 2 Stunden
3 3 Tarifzonen max. 2,5 Stunden
4 Verbundraum max. 4 Stunden
kleiner Stadtverkehr kleiner Stadtverkehr max. 45 Minuten

Der Fahrpreis ergibt sich aus der Anzahl der Tarifzonen, die Sie auf Ihren Weg befahren und die Anzahl der Tarifzonen ergibt die benötigte Preisstufe. Die Ermäßigung "Kind" gilt ab Einschulung (1. Schultag) bis einschließlich 15. Geburtstag.

Alle Fahrpreise auf einen Blick finden Sie auf der Webseite des VMS: https://www.vms.de/tarif-und-tickets/tickets/alle-tickets/

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wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Einzelfahrt - Preise gültig ab 01.04.2026

Preise gültig ab 01.04.2026 

Preisstufe Preis normal Preis Kind
1 (1 Zone) 3,30 EUR 2,20 EUR
2 (2 Zonen) 6,00 EUR 4,00 EUR
3 (3 Zonen) 8,70 EUR 5,80 EUR
Verbundraum 11,50 EUR 7,70 EUR
kleiner Stadtverkehr 2,90 EUR 1,90 EUR

 Im Rahmen der Geltungsdauer können Sie beliebig oft in den aufgedruckten Zonen umsteigen bzw. die Fahrt unterbrechen.

Tageskarte - Preise gültig ab 01.04.2026

 Preise gültig ab 01.04.2026:

Preisstufe Einzelpreis pro
Mitfahrer*
Preis Kind
1 (1 Zone) 6,60 EUR 4,60 EUR 4,30 EUR
2 (2 Zonen) 12,00 EUR 6,20 EUR 6,20 EUR
3 (3 Zonen) 17,40 EUR 7,80 EUR 7,80 EUR
Verbundraum 23,00 EUR 9,40 EUR 9,40 EUR
kleiner
Stadtverkehr
5,80 EUR 3,80 EUR 3,50 EUR

* gilt für maximal 4 Mitfahrer

Tageskarten zum Normalfahrpreis werden für Einzelpersonen (Basispreis) und für bis zu vier Mitfahrer (Mitfahrerpreis) ausgegeben. Alle Nutzer des Fahrscheines müssen die Fahrt gemeinsam antreten.
Für Tageskarten zum Kindertarif gilt die Basis- und Mitfahrerpreislogik nicht.

Im Rahmen der Geltungsdauer können Sie beliebig oft in den aufgedruckten Zonen umsteigen bzw. die Fahrt unterbrechen.

 

4-Fahrten-Karte - Preise gültig ab 01.04.2026

 Preise gültig ab 01.04.2026:

Preisstufe Preis normal
Kurzstrecke* 10,80 EUR
erweiterte Kurzstrecke** 13,20 EUR
1 (1 Zone) 12,00 EUR
2 (2 Zonen) 21,20 EUR
3 (3 Zonen) 31,20 EUR
Verbundraum 41,60 EUR
kleiner Stadtverkehr 10,40 EUR

 * Gilt im Regionalverkehr und im kleinen Stadtverkehr bis zur 3. Haltestelle nach Zustieg.
** Gilt m Regionalverkehr bis zur 6. Haltestelle nach Zustieg.
Die Nutzung der Kurzstrecken ist tarifzonenübergreifend möglich.
Bei Fahrtantritt muss pro Fahrgast jeweils ein Abschnitt entwertet werden.

Ferienticket VMS+VVV

räumliche Gültigkeit zeitliche Gültigkeit Preis
Verkehrsverbund Mittelsachsen &
Verkehrsverbund Vogtland
während der Sommerferien in Sachsen

(04. Juli bis 15. August)

22,00 EUR

Ticket gilt für alle Schüler und Auszubildenden bis zum 21. Geburtstag, dabei ist das Lebensalter am ersten Ferientag maßgebend.
Nutzer erhalten zudem viele Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Mehr Infos unter sft.vms.de

FerienTicket Sachsen

Räumliche Gültigkeit zeitliche Gültigkeit Preis
in ganz Sachsen während der Sommerferien in Sachsen
(04. Juli bis 15. August)
36,50 EUR

Nutzungsberechtigt sind Schüler und Auszubildende sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst bis zum 21. Geburtstag. Es gilt jeden Tag, außer wochentags von 4 bis 8 Uhr.
Weitere Infos können hier abgerufen werden.

Monatskarte - Preise gültig ab 01.04.2026

Preise gültig bis 01.04.2026:

Preisstufe Preis normal Preis Schüler/ Azubi
1 (1 Zone) 87,50 EUR 65,60 EUR
2 (2 Zonen) 159,00 EUR 119,30 EUR
3 (3 Zonen) 230,60 EUR 173,00 EUR
Verbundraum 304,80 EUR 228,60 EUR
kleiner Stadtverkehr 76,90 EUR

57,70 EUR

Monatskarte zum Normaltarif ist übertragbar, berechtigt jedoch nicht zur Mitnahme weiterer Personen.

Für die Nutzung der Monatskarte zum Preis Schüler/Azubi wird eine Kundenkarte benötigt, auf welcher der Ermäßigungsanspruch durch die Bildungseinrichtung zu bestätigen ist.

10er-Tageskarte - Preise gültig ab 01.04.2026

Die 10er Karte ist ausschließlich im digitalen Vertrieb erhältlich.

Preise gültig ab 01.04.2026: 

Preisstufe Preis normal
1 (1 Zone) 57,80 EUR
2 (2 Zonen) 105,00 EUR
3 (3 Zonen) 152,30 EUR
Verbundraum 201,30 EUR
kleiner Stadtverkehr 50,80 EUR

Die 10er-Karte ist ausschließlich im digitalen Vertrieb über die Apps HandyTicket Deutschland, MRB und den DB Navigator erhältlich.
Die einzelne Tagesabschnitte können ohne zeitliche Beschränkung abgefahren werden.

Sondertarif Linie 400 Annaberg-Buchholz - Freiberg - Dresden - gültig ab 01.04.2026

Tarifanwendung

Auf den Linienabschnitten innerhalb des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) zwischen Annaberg-Buchholz <> Hetzdorf-Hutha gilt jeweils der VMS-Tarif.

Bei verbundraumübergreifenden Fahrten gilt ein linienbezogener Sondertarif auf der Grundlage der nachfolgenden Fahrpreistabellen. Eine Binnenbeförderung zwischen den Haltestellen Mohorn <> Dresden im VVO-Gebiet ist ausgeschlossen, dies ist im Fahrplan mit "Bus hält nur zum Ein- bzw. Ausstieg" ausgewiesen.

Der VMS-Tarif wird im Gebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) fortgeschrieben, in dem für den Linienabschnitt im VVO
• Bis Wilsdruff eine weitere Tarifzone angefügt wird, die der Preisstufe 1 des VVO-Tarifs entspricht
• Bis Dresden eine zweite weitere Tarifzone angefügt wird, die der Preisstufe 2 des VVO-Tarifs entspricht.

Fahrscheinsortiment

Für verbundraumübergreifende Fahrten werden angeboten:

Einzelfahrt

Einzelfahrt zum Tarif für Kinder - gültig bis 01.04.2026

Einzelfahrt zum Normaltarif - gültig ab 01.04.2026

Tageskarten

Tageskarte zum Tarif für Kinder - gültig ab 01.04.2026

Tageskarte zum Normaltarif - gültig ab 01.04.2026

Die Tageskarte gilt für die Hin- und Rückfahrt an einem Tag.

Durch Klick auf die Fahrscheinart öffnet sich die jeweiligs gültige Fahrpreistabelle.

Räumliche und zeitliche Gültigkeit

Räumlich und zeitlich gilt der Fahrschein bei verbundraumübergreifenden Fahrten bis/ab Ausstiegs-/Einsteigshaltestelle im Stadtgebiet Dresden.

Fahrscheinanerkennung

Das Deutschlandticket, FerienTicket VMS und VVV, FerienTicket Sachsen* und das Sachsen-Ticket der Deutschen Bahn werden auf der gesamten Linie 400 anerkannt.

*nur gültig während der Sommerschulferien im Freistaat Sachsen

Beförderung von Sachen und Tieren

Auf der gesamten Linie 400 gelten die Bestimmungen des VMS-Tarifs in der aktuellen Fassung.

Für die Tarifänderung am 1. April 2026 gelten folgende Übergangsregelungen

(gemäß Punkt 3.6.2 Teil B VMS-Tarif):

Fahrausweise zum alten Preis späteste Entwertung
Einzelfahrausweise 30. April 2026
Tageskarten 30. April 2026
Abschnitte der 4-Fahrten-Karte 30. Juni 2026
Monatskarten (gilt auch für VMS-DeutschlandTicket+) 31. März 2026

Für nicht benutzte Fahrausweise gelten folgende Umtauschregelungen (gemäß Anlage 2 Teil D VMS-Tarif):
Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können nach Ablauf der Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2026 getauscht werden

  • bei dem Verkehrsunternehmen, bei welchem der Kauf erfolgte
  • gegen Fahrausweise der neuen Tarifperiode bei Ausgleich des Differenzbetrages (muss nicht das gleiche Produkt sein)
  • bei 4-Fahrten-Karten darf keine Entwertung vorgenommen worden sein
  • das entrichtete Entgelt wird auf die neuen Fahrausweise angerechnet
  • eine Rückerstattung ist ausgeschlossen